Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat) - 1 BvR 1299/05
Tenor
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Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
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Referenzen
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