Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 440/11
Tenor
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Die einstweilige Anordnung vom 17. Juli 2012 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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Referenzen
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