Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 2250/11
Tenor
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Die einstweilige Anordnung vom 20. September 2011, wiederholt mit Beschluss vom 20. August 2012, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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Referenzen
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