Kammerbeschluss ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 1867/13
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13 -, juris).
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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Referenzen
- 2 BvR 2192/13 1x (nicht zugeordnet)