Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvC 58/14

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 28. Juni 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen