Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 877/16

Tenor

Der Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2016 wird in Satz 1 der Randnummer 2 (unter Gründe: A. I. 1.) wie folgt berichtigt (Änderung unterstrichen): Die Beschwerdeführerin ist seit 2005 Richterin am Bundesfinanzhof und seit 2013 stellvertretende Vorsitzende.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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