Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvC 2/18

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen. Das dem Beschwerdevorbringen zu entnehmende Ablehnungsgesuch enthält lediglich Ausführungen, die zur Darlegung einer Besorgnis der Befangenheit des Richters Müller gänzlich ungeeignet sind; er ist deshalb auch von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1400/17 -, juris).

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