Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird eingestellt.
Das Verfahren war einzustellen. Der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin hat mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2021 für die Beschwerdeführerin die Erledigung der Verfassungsbeschwerde erklärt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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