Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1547/23
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Bundeswahlgesetz 2023
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf insgesamt 350.000 Euro (in Worten: dreihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 1 RVG).
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