Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 B 98/09, 2 B 98/09 (2 C 18/10)

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Das Hauptverfahren ist geeignet, den Begriff des anzurechnenden Erwerbseinkommens im Sinne des § 53 Abs. 5 SVG näher zu klären.

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