Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 B 48/13, 2 B 48/13 (2 C 39/13)
Gründe
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Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der RL 2000/78/EG verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 BBesG a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der RL 2000/78/EG auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.
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Referenzen
- BBesG § 27 Bemessung des Grundgehaltes 2x
- BBesG § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten 2x
- 2 der RL 2000/78 1x (nicht zugeordnet)
- 4 der RL 2000/78 1x (nicht zugeordnet)