Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 5753/99 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 09.08.1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.08.1999 wird insoweit geändert, als die Einkommensteuer für 1995 auf 5.667,16 Euro (11.084,00 DM) herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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