Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 5841/99 E

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1997 vom 04.09.2001 wird die Einkommensteuer 1997 auf 20.500,76 EUR (40.096,00 DM) festgesetzt.

Die auf den Zeitraum bis zum 13.06.2001 entfallenden Verfahrenskosten tragen die Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %; die auf den Zeitraum danach entfallenden Kosten trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Der Streitwert wird für das Verfahren bis zum 13.06.2001 auf 5.361,-- EUR und für das Verfahren danach auf 1.143,-- EUR festgesetzt.


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