Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 1734/97 H (U)

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 30.03.1992 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 19.02.1997 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig

erklärt.


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