Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 17 K 206/99 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 02.01.1997 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 05.01.1999 insoweit abgeändert, als die Einkommensteuer auf 0 EUR herabgesetzt wird.

Die Revision wird zugelassen.


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