Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 2493/00 E

Tenor

Die festzusetzende Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 1997 wird unter Änderung des geänderten Einkommensteuerbescheids 1997 vom 28.12.2000 auf 6.561,92 EUR (12.834,- DM) herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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