Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 4425/97 E

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 1992 vom 10.11.1994 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.5.1997 wird die Einkommensteuer auf 229.473,93 EURO (448.812,-- DM) herabgesetzt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.


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