Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 V 165/03 A (E)

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 26.11.2002 wird in Höhe von 2.908,18 EUR bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


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