Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 5670/01 F

Tenor

Der Bescheid vom 19.4.2001 über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. "001" bei der "T - Lebensversicherungs- und Rentenanstalt", Niederlassung Deutschland, und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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