Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 7376/01 E

Tenor

Der Ablehnungsbescheid vom 06.10.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.11.2001 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Klägerin und Beklagter tragen die Kosten des Rechtsstreites je zur Hälfte.

Die Revision wird zugelassen.


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