Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 3240/01 U

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide 1988 und 1999 vom 06.02.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.05.2001 werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer auf ./. 39.190,52 EUR (1998) und ./. 75.975,42 EUR (1999) festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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