Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 4035/02 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 1. Juli 2003 wird abgeändert und die Einkommensteuer auf 19.040 DM festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 6 1/2 v.H. und der Beklagte zu 93 1/2 v.H.

Die Revision wird zugelassen.


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