Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 13 K 1030/01 G

Tenor

Die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1993 bis 1998 vom 18.12.2000 sowie die zugehörige Einspruchsentscheidung vom 18.01.2001 werden ersatzlos aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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