Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 8 K 2277/00 E

Tenor

Dadurch, dass der Sohn der Kläger anlässlich der am 04.11.1994 beschlossenen Kapitalerhöhung der T B GmbH einen Kapitalanteil erworben hat, der seine bisherige Beteiligungsquote übersteigt, ist es zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen des Klägers gekommen.

Die Revision wird zugelassen.


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