Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 18 K 1022/03 E

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des ersten Rechtszuges zu 10 vom Hundert und der Beklagte zu 90 vom Hundert.


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