Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 1569/02 AO

Tenor

Unter Aufhebung der Verfügung vom 06.09.2000 und der Einspruchsentscheidung vom 01.03.2002 wird der Beklagte verpflichtet, mit Blick auf den Bescheid über die Erstattung von Körperschaftsteuer gem. § 11 AStG für 1997 vom 03.07.2000 einen Bescheid zur Festsetzung von Zinsen gem. § 233a AO zu erlassen und dabei Zinsen in Höhe von 1.285 EUR (2.513 DM) festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.