Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 Ko 5082/04 KF

Tenor

Unter Änderung des Kostenbeschlusses vom 4.12.2003 werden die zu erstattenden Kosten auf 5.340,13 EUR festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.


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