Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 V 410/05 A (VBi)

Tenor

Die Vollziehung des Biersteuerbescheids des Antragsgegners vom 9. Februar 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Dezember 2004 wird in Höhe von eines Teilbetrags von 2.587,91 EUR bis einen Monat nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung über das Klageverfahren 4 K 183/05 VBi, längstens bis zur Bestandskraft des Bescheides aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.


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