Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 2596/03 Erb

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid des Beklagten vom 24. Januar 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. April 2003 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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