Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 763/05 E

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 2001 vom 15.3.2000 (1995 - 1997), 8.5.2000 (1998), 30.8.2001 (1999), 28.3.2002 (2000) und 10.5.2002 (2001) und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 31.10.2002 werden dahingehend geändert, dass die beim Kläger als gewerbliche Einkünfte erfassten Mieteinnahmen aus der Vermietung des hälftigen Grundstücksanteils Z-Straße als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten auferlegt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.


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