Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 6034/03 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 23.8.2002 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer unter Anwendung des § 34 EStG auf die vom Kläger erhaltene Abfindung herabgesetzt wird.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.