Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 2342/04 E

Tenor

Die Einkommensteuer in den Bescheiden vom 4.6.2002 in Form der Einspruchsentscheidung vom 17.3.2004 wird herabgesetzt, soweit für das WJ 1997/98 DM 407,00, für 1998/99 DM 417,00 und für 1999/2000 DM 385,00 als zusätzlicher Entnahmewert für die private Kfz-Nutzung angesetzt sind.

Die Berechnung wird auf den Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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