Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 3191/05 Z,EU

Tenor

Der Steuerbescheid des beklagten Hauptzollamts vom 7. Januar 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. März 2005 wird aufgehoben.

Das beklagte Hauptzollamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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