Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 2129/06 Kg

Tenor

Unter Änderung des Bescheides vom 14.02.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.04.2006 wird die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Tochter Lena für die Monate August bis Oktober 2005 sowie für den Monat März 2006 aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.


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