Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 17 K 923/05 F

Tenor

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der Beigeladenen für die Jahre 1993 - 2003 werden dahin geändert, dass unter Änderung der Zurechnung bei den übrigen Beteiligten der Klägerin als Mitunternehmerin ein Anteil von .../... an den Gesamthandseinkünften der Beigeladenen und Zinserträge in Höhe von ...DM in 1993, jeweils ...DM in 1994 - 2001, ....EUR in 2002 und .... EUR in 2003 als Sonderbetriebseinnahmen zugerechnet werden. Die Neuberechnung der Gewinnanteile der Beteiligten wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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