Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 2543/07 Kg

Tenor

Der Bescheid vom 27. März 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Juni 2007 wird insoweit aufgehoben, als die Festsetzung des Kindergeldes für Sabine für die Monate Januar bis Mai 2006 aufgehoben worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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