Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 713/07 F

Tenor

1. Unter Änderung des Gewinnfeststellungsbescheids vom 11.10.2006 und der Einspruchsentscheidung vom 24.01.2007 wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb auf 1.271.608,15 EUR festgestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

4. Die Revision wird zugelassen.


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