Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 4245/07 Kg

Tenor

Unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 14.3.2007 und der Einspruchsentscheidung vom 10.10.2007 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für dessen Sohn Kindergeld in gesetzlicher Höhe für das Jahr 2004 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte

Die Revision wird zugelassen.


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