Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 1841/07 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 11. Januar 2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. April 2007 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 16.046,29 EUR berücksichtigt werden, wobei die AfA-Bemessungsgrundlage für die vermietete Eigentumswohnung entsprechend zu mindern ist.

Die Berechnung des geänderten Steuerbetrages wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.


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