Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 6 Ko 768/08 KF

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.


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