Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 4135/07 U,AO

Tenor

Unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids 2003 vom 13.12.2006, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.09.2007, wird die Umsatzsteuer 2003 auf ./. 1.331.627,22 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 86% und der Beklagte zu 14%.

Die Revision wird zugelassen.


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