Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 5 K 150/06 U

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 1997 vom 20.02.2007 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um „XXX.583, 27“ DM herabgesetzt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen bis zum 20.02.2007 die Klägerin zu 11% und der Beklagte zu 89%, danach der Beklagte zu 100%.

Der Streitwert wird festgesetzt bis zum 20.02.2007 auf „YYY.389,00“ DM, danach bis zum 14.01.2009 auf „AAA.000,00“ DM und danach auf „XXX.583, 27“ DM.

Die Revision wird zugelassen.


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