Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 Ko 2447/10 KF

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Der Erinnerungsführer trägt die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.


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