Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 3643/09 F

Tenor

Unter Änderung der angefochtenen Feststellungsbescheide zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.09.2009 wird der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum 31.12.2003 um 143.704 EUR und zum 31.12.2005 um 887 EUR erhöht.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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