Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 8 K 797/10 G

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid 1995 vom 07. Oktober 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. September 2003 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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