Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2591/09 E

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid 2008 vom 22. September 2010 wird dahingehend abgeändert, dass weitere Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Klägerin i. H. v. 472 EUR als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten.


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