Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 59/12 Kg

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 26.1.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.12.2012 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für sein Kind B ab Oktober 2010 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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