Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 V 1280/12 A(Z)

Tenor

Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Vollziehung des Bescheids vom 13.02.2012 - …- hinsichtlich des festgesetzten Antidumpingzolls von … € ab Fälligkeit gegen Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


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