Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 4602/10 F

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 2002 vom 15. August 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. November 2010 wird dahingehend abgeändert, dass der Verlust des Klägers aus der Beteiligung an der L-GmbH um die vor Eintritt des Klägers in die Gesellschaft gewährten Darlehensbeträge i. H. v. 52.151,77 EUR erhöht wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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