Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 3277/09 E

Tenor

Der Bescheid vom 09.11.2009 wird in der Weise geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus selbständiger Tätigkeit (Naturheilpraxis) € 3.782,00 Abschreibung und € 13.742,00 Schuldzinsen herabgesetzt werden.

Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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